DICHTIGKEITSPRÜFUNGEN

DICHTIGKEITS-PRÜFUNGEN

Private Hausbesitzer sind verpflichtet die Dichtigkeit ihrer Abwasserleitung nachzuweisen (vgl. §61a Landeswassergesetzt NRW).

Dies ist in den Kommunen unterschiedlich geregelt, allerdings ist eine einfach TV-Untersuchung ausreichend.

In erster Linie gilt das Wasserhaushaltsgesetz sowie DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610