Private Hausbesitzer sind verpflichtet die Dichtigkeit ihrer Abwasserleitung nachzuweisen (vgl. §61a Landeswassergesetzt NRW).
Dies ist in den Kommunen unterschiedlich geregelt, allerdings ist eine einfach TV-Untersuchung ausreichend.
In erster Linie gilt das Wasserhaushaltsgesetz sowie DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610